Schulen
Schulische Begabungsförderung
Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf eine Bildung, die ihren Begabungen, ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, ist als Bildungs- und Erziehungsziel in § 4 des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein festgehalten.
Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft ermöglicht sowohl Schülerinnen und Schülern, Eltern als auch Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften ein spezifisches Beratungsangebot zu Fragen der Begabtenförderung.
HIER finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten.